Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.anshen.at/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir sind bestrebt, unsere Website gemäß den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 sowie dem harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 (bzw. aktueller Version) barrierefrei zugänglich zu machen .
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche derzeit nicht vollständig barrierefrei sind:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
PDF-Dokumente in der Mediathek sind teilweise nicht entsprechend getaggt, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.Beim Keyboard-Fokus in bestimmten Webformularen ist die sichtbare Hervorhebung nicht immer optimal (z. B. in Chrome auf macOS).
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige ältere Videos enthalten derzeit weder Untertitel noch Audiodeskription. Die Erstellung entsprechender Accessoires würde einen erheblichen technischen und finanziellen Aufwand erfordern, der momentan nicht umsetzbar ist.
c) Inhalte außerhalb des AnwendungsbereichsInhalte Dritter (z. B. eingebettete Social-Media-Posts oder externe Drittanbieter-Inhalte) liegen außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Wir bemühen uns jedoch um Hinweise auf Barrieren und bieten bei Bedarf Alternativen an .
3. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 14. Juli 2025.Die Bewertung erfolgte durch eine interne Selbstüberprüfung gemäß WCAG 2.1 AA. Letzte Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung am 14. Juli 2025.
4. Feedback & Kontakt
Barrieren sind uns bewusst und wir bemühen uns um deren kontinuierliche Beseitigung. Wenn Sie Probleme in der Bedienung feststellen, kontaktieren Sie bitte:
Email: office@anshen.at(Gerne mit Angabe der betroffenen URL und einer kurzen Beschreibung.)
Wir bemühen uns, Ihren Hinweis zeitnah zu bearbeiten.
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort unzufrieden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. In Österreich ist dafür die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zuständig. Beschwerden können über deren elektronisches Kontaktformular eingereicht werden